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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13   

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https://dejure.org/2015,105814
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2015,105814)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.01.2015 - L 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2015,105814)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - L 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2015,105814)
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  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Er muss in diesem Fall mindestens die erfragten Tatsachen angeben und darf sich nicht darauf beschränken, ohne Rückversicherung bei der erfragenden Behörde von jeglichen Angaben abzusehen (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 19).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Entgegen der Auffassung des SG war der Bescheid vom 12.10.2007 auch hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB X. Das Bestimmtheitserfordernis ist auch dann gewahrt, wenn in einem Aufhebungsverwaltungsakt die aufgehobenen Leistungen nicht monatsweise nach Leistungsarten unterschieden werden (so BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 2).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte ist allenfalls geboten, wenn eine Verbindlichkeit unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand lastet, weil der Vermögensgegenstand in diesem Fall nicht ohne Abzüge veräußert werden kann (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R - juris).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG gilt die einjährige Ausschlussfrist auch für einen Rücknahmebescheid, der an die Stelle eines denselben Gegenstand regelnden, zwar fristgemäß erteilten, aber wegen Rechtswidrigkeit aufgehobenen früheren Aufhebungsbescheids tritt (BSG, Urteil vom 27.07.1989 - 11/7 RAr 115/87 -SozR 1300 § 45 Nr. 45).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2006 - L 9 B 21/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Im Rahmen der prognostischen Beurteilung der Möglichkeiten eines Klageerfolgs muss ein späteres Obsiegen dabei nicht wahrscheinlicher erscheinen als ein Unterliegen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. April 2006 - L 9 B 21/06 AS - Leitherer in: Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 73a Rn. 7a).
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